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Amtssprache
Hier geht es um die Verwendung der Sprache für öffentliche Angelegenheiten, wie z.B. Schriftverkehr mit der Stadt- oder Gemeinde- verwaltung. Nach der Gründung der Tschechoslowakei lautete die Regel, daß die Verwendung einer anderen Sprache als der tschechischen nur erlaubt war, wenn die Minderheit in einem Ort oder einer Stadt einen Anteil von mehr als 20 % ausmachte.Nach Einrichtung des Protektorates haben sich die Regeln geändert. In Budweis und einigen umliegenden Dörfern war nur noch die deutsche Sprache erlaubt, obwohl die Volksdeutschen eine klare Minderheit waren! Im Fall des Dorfes Hackelhöf stellt sich die Frage, ob dies die freie Entscheidung der Volksdeutschen dort oder eine offizielle Anweisung aus Budweis war. Bisher habe ich noch keine Antwort gefunden. Aber auf der unten aufgeführten Liste (in Deutsch und Tschechisch) stehen nicht alle Dörfer der Sprachinsel um Budweis. Die Frage ist: Warum?
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